Allgemeine Geschäftsbedingungen Pentroy
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(nachfolgend: „AGB“) gelten für alle zwischen der Pentroy GmbH (nachfolgend: „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber bestehenden Rechtsbeziehungen, d. h. alle Angebote, Verträge, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.
Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Die Annahmeeiner Gegenbestätigung des Auftraggebers mit Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keine Zustimmung dar. Diese AGB gelten auch, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Leistungen und Lieferungen vorbehaltlos ausführt.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte mit dem Auftraggeber. Zwischenzeitliche Änderungen dieser AGB bringt der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Falle künftiger Rechtsgeschäfte zur Kenntnis.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Skizzen, Vorschaubilder und Entwürfe sowie sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.
Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt mit Annahme des Angebots des Auftragnehmers mittels Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers zustande.
Der Auftragnehmer stellt Vorlagen, auch mithilfe von Künstlicher Intelligenz, für personalisierte Paketbeileger zur Verfügung, die vom Auftraggeber selbst gedruckt und dem Paket beigelegt werden.
Darüber hinaus bietet der Auftragnehmer einen Mailing Service an, bei dem er handschriftliche Briefe oder Postkarten an Kunden des Auftraggebers verschickt. In diesem Fall übernimmt der Auftragnehmer die Produktion, Kuvertierung, das Frankieren und den Versand. Soweit nichts anderes vereinbart ist, trägt der Auftraggeber die Portokosten, die im Voraus zu begleichen sind.
Nach Vertragsabschluss führt der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber ein Onboarding durch, bei dem die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Prozesse eingerichtet werden.
Der Auftraggeber erstellt ein Anschreiben und wählt selbst oder ggfs. aus Vorlagen des Auftragnehmers das Motiv sowie die Handschrift für den Paketbeileger bzw. das Mailing.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber, soweit nicht anders vereinbart, eine Software-Schnittstelle zur Verfügung, wobei die Parteien gemeinsam Kundensegmente und Auslöser definieren. Im Falle der Bestellung von Beilegern wird das Drucksystem des Auftraggebers konfiguriert und ein gemeinsamer Testlauf durchgeführt. Danach erfolgt der Ausdruck von Paketbeilegern automatisch.
Für den Druck der Paketbeileger stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste mit kompatiblen Druckern zur Verfügung. Druckergebnisse anderer als der in der Liste genannter Drucker, sind dem Auftragnehmer nicht bekannt. Haftung für mangelhafte Druckergebnisse, bei Verwendung eines nicht zertifizierten Geräts wird in den Grenzen und dem Umfang dieser AGB nur insoweit übernommen, als dass der Mangel auch bei einemzertifizierten Gerät aufgetreten wäre.
Der Ausdruck von Mailings erfolgt beim Auftragnehmer.
Der Auftraggeber nimmt an dem vom Auftragnehmer durchzuführenden Onboarding teil, wofür er dem Auftragnehmer keine Kosten in Rechnung stellen wird.
Der Auftraggeber muss für die Durchführung des Vertrags eine funktionierende und für die Zwecke der Vertragsdurchführung für den Druck von Paketbeilegern kompatible Internetverbindung sicherstellen.
Der Auftraggeber überprüft beim Abruf der Druckvorlage diese auf ihre Richtigkeit. Sollte die übermittelte Vorlage einen Fehler enthalten, hat der Auftraggeber dies unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zum Drucken des Paketbeilegers erforderlichen Materialien vorhandensind. Insbesondere obliegt es seinen Pflichten regelmäßig die Qualität des Ausdrucks zu überprüfen.
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer nur das Erstellen von Druckvorlagen für technisch umsetzbare Ausdrucke verlangen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet Änderungen an der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware, die Auswirkungen auf den Druck der Beileger haben könnten, dem Auftragnehmer zwecks ggf. erforderlicher Anpassung mitzuteilen.
Vor der Übermittlung von personenbezogenen Daten seiner Kunden an den Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet eine Einwilligung der betroffenen Person gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO einzuholen.
Der Auftragnehmer schuldet die Zurverfügungstellung der Druckvorlage für die Paketbeileger und gibt Empfehlungen für die zu verwendenden Drucker und Papier ab. Der Auftraggeber nimmt durch die Wahl des Druckers, des Toners sowie des Papiers selbst Einfluss auf die endgültige Qualität des Beilegers. Im Falle des Mailings werden die zuvor von dem Auftraggeber konkretisierten Briefe bzw. Postkarten verschickt.
Die Zurverfügungstellung des Beilegers durch den Auftragnehmer erfolgt nach dem Onboarding automatisch mit Eingang einer Bestellung beim Auftraggeber. Die Druckvorlage wird anhand der vom Kunden des Auftraggebers gemachten Angaben sowie der zuvor vom Auftraggeber gewählten Parameter individuell generiert.
Die Abnahme der Leistung erfolgt durch den Abruf und spätestens mit der Verwendung der Druckvorlage für den Paketbeileger.
Der Versand der Mailings erfolgt nach den im Angebot festgehaltenen Vereinbarungen.
Sofern der Auftragnehmer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann(Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.
Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, Pandemien, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Befreiung von der Leistungspflicht ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
Angegebene Vergütungen und Preise verstehensich zuzüglich Umsatzsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 7 Tagen netto nach Rechnungsdatum zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt.
Soweit im Angebot nicht anderes geregelt, erfolgt die Abrechnung für die tatsächlich abgerufenen Druckvorlagen für die Paketbeileger nach Ablauf des Monats.
Die Preise für die Mailings richten sich nach der Menge und Art der erstellten Mailings. Zudem können Einmalentgelte für die Einrichtung / Setup entstehen. Näheres wird durch das konkrete Angebot geregelt.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt der Vertrag als für eine unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Vertrag kann von beiden Seiten ordentlich und außerordentlich unter Einhaltung der Textform gekündigt werden.
a. Ordentliche Kündigung
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
b. Außerordentliche Kündigung
Die Vertragsparteien können den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Vertragsteile die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber gegen seine Pflichten aus § 4 oder § 9 dieser AGB verstößt.
Dem Auftraggeber werden einfache Nutzungsrechte an den durch den Auftragnehmer gefertigten Vorlagen, Zeichnungen, Entwürfen, etc. für den Versand an seine Kunden übertragen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet der Auftraggeber auf Grundlage der gesetzlichen Schutzvorschriften, mindestens jedoch in Höhe der durch den Auftragnehmer üblicherweise erzielbaren Vergütung, für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Werke weiterhin zu nutzen.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer ausschließliche Nutzungsrechte an den ihm zur Verfügung gestellten Materialien.
Verwendet der Auftragnehmer Entwürfe, die ihm durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, so übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Leistung des Auftragnehmers auf Grundlage dieser Entwürfe Rechte Dritter nicht verletzt werden. Dem Auftragnehmer obliegt keine Verpflichtung, die überlassenen Entwürfe dahingehend zu überprüfen, ob hierdurch Rechte Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer unverzüglich nach Geltendmachung von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten Dritter in diesem Zusammenhang entstehen. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Rechtsverteidigung entstehen.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch wird seine Haftung auf Schadensersatz wie folgt eingeschränkt:
a. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird gehaftet nur für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
b. Bei Vorsatz einfacher Erfüllungsgehilfen, bei grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen wird gehaftet nur begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Begrenzung gilt nicht für Schäden infolge Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Sie gilt auch nicht gegenüber Verbrauchern.
c. bei Verletzung einer Kardinalpflichthaftet der Auftragnehmer in Abweichung von lit. a) auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt wie unter b). Als Kardinalpflicht wird eine Pflicht verstanden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartnerregelmäßig vertrauen darf.
Unberührt bleiben die zwingenden Vorschriftendes Produkthaftungsgesetzes und die Haftung im Fall einer Zusicherung. Bei der sonstigen Pflichtverletzung, insbesondere einem Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug oder Delikt wird keine weitergehende Haftung übernommen als vorstehend geregelt.
Die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und einfachen Mitarbeiter haften nicht weiter als der Auftragnehmer selbst.
Ein Mitverschulden des Auftraggebers ist auf die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches anzurechnen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaige Schäden im Sinne vorstehender Haftungsregelung unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen, sodass der Auftragnehmer möglichst frühzeitig informiert wird und eventuell gemeinsam mit dem Auftraggeber Schadensminderung betreiben kann.
Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit nicht unter § 10 a) und b) dieser AGB geregelt, ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus § 4 dieser AGB verletzt hat.
Sofern kein Fall der Arglist vorliegt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Sach- oder Rechtsmangels der Leistung sechs Monate nach Kenntnis des Auftraggebers von der Anspruchsentstehung, spätestens aber innerhalb von einem Jahr, beginnend mit der Abnahme der betreffenden Leistung. Dies gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel beruhen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Für Mängel, die auf Datenübertragungsfehlerzurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für die Integrität der Datenträger und für Datensicherheit.
Eine Haftung für Mängel, die durch Fehler in der Software verursacht wurden, erfolgt nur insoweit, als vom Programmhersteller Schadenersatz geleistet wird.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für Schäden, die durch die Anlieferung virenverseuchter Daten und Datenträger entstehen.
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie.
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Materialien und Daten werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine etwaige Versicherung hat bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
Der Auftragnehmer speichert und verarbeitet die vom Auftraggeber übermittelten Daten nur zur Auftragsbearbeitung.
Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass für die Übermittlung und die Verarbeitung der Kundendaten durch den Auftragnehmer eine Einwilligung der betroffenen Person gem. Art. 6 Abs. 1S. 1 lit. a) DSGVO vorliegt und verpflichtet sich einen etwaigen Widerrufunverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer unverzüglich nach Geltendmachung von allen Ansprüchen der betroffenen Person frei, die aus einer Verletzung ihrer Rechte in diesem Zusammenhang entstehen. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Rechtsverteidigung entstehen.
Der Auftraggeber kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Forderung rechtskräftig, unbestritten oder anerkannt ist.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Ansprüche aus den laufenden Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber an einen Dritten abzutreten (§ 354a HGB). Die Parteien sind sich darüber einig, dass entsprechende Abtretungsausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers keine Anwendung finden.
Die Abtretung von Forderungen gegen den Auftragnehmer ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern. Er wird die vorgenommenen Änderungen dem Auftraggeber schriftlich mitteilen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Änderung einverstanden, sofern er nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Mitteilung der Änderung schriftlich widerspricht. Über diese Folge wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in der Mitteilung informieren.
Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Heilbronn. Die Auftragnehmerin ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand der Auftraggeberin zu erheben. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Ist eine Klausel dieser AGB ganz oderteilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.